Wie sich kürzlich herausstellte, ist für Funkbetrieb auf dem Erbeskopf (DM/RP-158) zwingend eine Genehmigung erforderlich. Rund um die Radarstation der Bundeswehr existiert ein sog. "Schutzbereich" mit 5 km Radius. Innerhalb dieses Bereichs darf laut der zuständigen Behörde (Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr) nicht ohne Genehmigung gefunkt werden. Ich habe, als zuständiger Regionalmanager für DM/RP, bereits seit einigen Monaten Kontakt mit der Behörde und auch mit dem Betreiber der Anlage vor Ort. Bei einem Ortstermin im Dezember 2018 habe ich eine typische SOTA-Aktivierung von Kurzwelle bis 70 cm vorgeführt. Da es dabei zu keiner Störung der Bundeswehranlage kam, wird die Behörde Genehmigungen für SOTA-Aktivierungen erteilen. Die Behörde will informiert sein, wer wann vor Ort ist, um auf eventuelle Störungen sofort reagieren zu können. Weiterhin muss man bestätigen, dass man sich mit den "Rahmenbedingungen" einverstanden erklärt. Für die Bundeswehr ist es wichtig, dass wir keinen Funkbetrieb über 440 MHz vom Erbeskopf machen. Mit der Alternative überhaupt keine Genehmigung zu erhalten, ist diese Einschräung akzeptabel.

Um eine Genehmigung zu erhalten, muss lediglich folgendes Formular ausgefüllt und per E-Mail oder Post an die Behörde gesendet werden:

Formular Download "SOTA vom Erbeskopf"

Die Anforderung der Genehmigung sollte einen Monat vor der geplanten Aktivierung stattfinden. Nur so kann sichergestellt werden, dass diese auch erteilt wird. Wer in Zukunft ohne eine solche Genehmigung angetroffen wird, muss mit einer Anzeige und 5.000 Euro Bußeld rechnen.

Upate 07.03.2019
Bestätigung der Gehmigungsfähigkeit durch die Behörde von maximal 6 Monaten umfassenden Zeiträumen, wenn diese sich im gleichen Kalenderjahr befinden. Man muss also keinen einzelnen, fixen Tag auf dem Antrag angeben, sondern z.B. 01.03.2019 - 31.07.2019.

Update 23.08.2019
Das Genehmigungsformular wurde geändert. Die Felder sind nun ausfüllbar und das Rufzeichen wird abgefragt. Ein Genehmigungszeitraum sollte idealerweise 2 Monate nicht überschreiten und nicht über den Jahreswechsel hinaus beantragt werden.

Bitte haltet euch alle an diese Vorgaben, nur so können wir alle weiter vom Erbeskopf funken. Fragen dazu können direkt an mich gerichtet werden.

Aktivierungszone liegt innerhalb des Schutzbereiches

Hier habe ich die Aktivierungszone des Erbeskopf in der Karte dargestellt. Nur innerhalb des grünes Bereichs zählt eine Aktivierung für SOTA. Der komplette Bereich liegt innerhalb des Schutzbereiches der Radarstation Erbeskopf.

DM RP 158 Aktivierungszone SOTA Erbeskopf

Veröffentlich wurde diese Meldung u.a. an folgenden Stellen:

Funkamateur 2/2019: "Bergfunk QTC"
SOTA Übersichtsseite mit Link zum Formular (SOTA-DM Deutsche Mittelgebirge): http://www.sota-dl.de/sc/sota-dm_news.htm
Gipfel-Info SOTA ("Erbeskopf-Seite"): https://www.sota.org.uk/Summit/DM/RP-158
SOTA-Reflector (Forum): http://reflector.sota.org.uk/t/permission-to-activate-dm-rp-158-erbeskopf/18385/5


Kommentare  
0 # LX2OT 2019-01-27 19:25
Danke, ich hatte schon befürchtet, dass RP-158 gar nicht mehr aktiviert werden kann.
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